Unter Berücksichtigung der dem Heiligen Stuhl übersandten Kandidatenlisten erstellt der Papst unter Mithilfe der Bischofskongregation eine Liste mit drei Kandidaten (die sogenannte Terna), die dann an das Fuldaer Domkapitel übersandt wird.
Der Papst ist hinsichtlich der Terna nicht an die aus dem Bistum und dem Konkordatsgebiet eingereichten Vorschläge gebunden, sondern kann die Kandidaten vorschlagen, die er für die geeignetsten hält.
Nach Eintreffen der Wahlliste in
Fulda beruft der Domdechant das Domkapitel zur Bischofswahl ein. Dieses muss
innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreffen der Liste zur Wahl des neuen
Oberhirten der Diözese schreiten; andernfalls kann der Heilige Vater frei einen
Bischof ernennen.
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
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